Öffentliche Stellungnahme
Aurich, den 17.8.2026
Verkehrsführung Hoheberger Weg:
LuMA fordert Mentalitätswechsel im Verkehr
Erfreuliches für Zufußgehende auf dem Hoheberger Weg: Die Stadtverwaltung Aurich stärkt den Fußverkehr, indem sie auf dem Hoheberger Weg von der Arbeitsagentur an stadtauswärts Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht hat. Dies macht deutlich, dass Radfahrende laut aktueller Beschilderung auf die Fahrbahn gehören – und nicht auf den Gehweg.
Aktuell nutzen immer noch viele Radfahrende – sei es aus Gewohnheit oder Bequemlichkeit – auf dem Hoheberger Weg in beiden Richtungen den (besonders im Anfangsbereich ab der Bundesstraße) relativ schmalen Gehweg, obwohl dieser von Zufußgehenden jeden Alters sehr stark frequentiert wird. Dies führt immer wieder zu Stresssituationen und auch zu konkreten Gefahren. Kollisionen waren in der Vergangenheit keine Seltenheit.
Deshalb begrüßt die Ortsgruppe Aurich des Fußgänger Fachverbands Fuss e.V. die Mitte Juli 2026 von der Stadtverwaltung aufgebrachten Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn des Hoheberger Weges, mit denen allen Verkehrsteilnehmenden deutlich signalisiert wird, dass Radfahrende nicht länger den Gehweg nutzen, sondern auf der Fahrbahn fahren sollen. Der Gehweg wird von den unterschiedlichsten Menschen genutzt: Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg, Menschen, die Einkäufe erledigen wollen, auf dem Weg zum Arzt sind, zu einer Veranstaltung wollen oder mit dem Hund „Gassi“ gehen, Spaziergänger, die sich unterhalten, mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollator oder im E-Rollstuhl. Menschen auf dem Gehweg haben einen Anspruch auf eine sichere und möglichst stressarme Mobilität. Je angenehmer das Zufußgehen in der Stadt ist, umso mehr Menschen werden sich für diese Fortbewegungsart entscheiden und dadurch zur Verkehrsentlastung auf den Straßen in Aurich beitragen. Der Fußverkehr ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende und die Politik sollte ihn stärker fördern als es bisher der Fall ist.
Radfahrende sollten nun zügig das Signal der Fahrradpiktogramme aufnehmen, denn je mehr Radfahrer die Fahrbahn nutzen, um so „normaler“ wird dies auch in der Wahrnehmung der Kfz-Lenkenden. Obwohl sich durch die Piktogramme keine neue Rechtslage auf dem Hoheberger Weg ergibt, so gibt es doch auf allen Seiten immer noch sehr viel Unwissenheit, dass die seit über zwei Jahren bestehende Ausschilderung des Gehwegs als „Gehweg“ mit Zusatzschild „Fahrrad frei“ das Radfahren nach StVO allenfalls in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Für jedes Radfahren in normaler Geschwindigkeit ist also ohnehin schon ausschließlich die Fahrbahn vorgesehen. Die Piktogramme machen dies nun nochmals deutlich.
Die Ortsgruppe Aurich des Fuss e.V. sieht in den Piktogrammen auf dem Abschnitt ab Arbeitsagentur stadtauswärts allerdings nur einen ersten Schritt, denn das Problem mit Radfahrenden auf dem Gehweg ist auf dem Abschnitt vom Pferdemarkt bis zur Arbeitsagentur sogar noch am massivsten. Dazu sagt Michael Rabenda vom Fuss e.V. Aurich: „Gerade hier ist die stärkste Frequenz an Zufußgehenden. Darüber hinaus gibt es etliche Geschäftseingänge sowie viele Ein- und Ausfahrten zu Parkplätzen oder Straßeneinmündungen. Zugleich ist der Gehweg hier besonders schmal und verfügt ohnehin kaum über den vorgeschriebenen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn hin“. Daher fordert der Fuss e.V. Aurich die Stadtverwaltung dringend dazu auf, gerade auch den stadtnahen Abschnitt des Hoheberger Weges mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn auszustatten.
Zur Rechtslage:
Einen Gehweg dürfen nach der StVO neben den verschiedensten Arten zufuß gehender Menschen auch Rad fahrende Kinder bis 8 Jahren mit einer Begleitperson nutzen, Rad fahrende Kinder bis 10 Jahren ohne Begleitperson.
Radfahrende dürfen einen Gehweg mit Zusatzschild „Fahrrad frei“ nur in Schrittgeschwindigkeit befahren. Ein solches Zusatzschild ist nach StVO und anderen Regelwerken (ERA) jedoch nur unter strengen Bedingungen überhaupt erlaubt. Dazu gehört als wichtigstes die Menge der Zufußgehenden und der Radfahrenden. Diese sind im Hoheberger Weg deutlich zu hoch. Deshalb ist das Zusatzschild „Fahrrad frei“ am Gehweg des Hoheberger Weges ohnehin unzulässig.