ADFC begrüßt Verkehrsführung auf der Fahrbahn, fordert aber
mehr Eindeutigkeit für Rad- und Fußverkehr.
Vor rund 9 Monaten wurde die in der Verantwortung des Landkreises liegende Kreuzung Julianenburger Straße/ Kirchdorfer Straße/ Fischteichweg/ Hafenstraße nach umfangreichem Umbau wieder dem Verkehr übergeben. Konkrete Informationen über die geplante Verkehrsführung des Rad- und Fußverkehrs sind bis heute trotz mehrfacher Nachfrage bei der Stadt Aurich nicht verfügbar, so dass der ADFC vom aktuellen Zustand der Kreuzung ausgeht. Danach ist die Rechtslage entsprechend der StVO so, dass der Fußverkehr auf den Gehwegen geführt wird und der Radverkehr auf der Fahrbahn, denn ohne eindeutige Beschilderung dürfen Radfahrende Gehwege nicht benutzen.
Der ADFC begrüßt ausdrücklich die Trennung von Rad- und Fußverkehr. Besonders vor der Engstelle an der Bäckerei wäre eine Führung des Radverkehrs auf dem Gehweg auch gefährlich. So richtig die Verkehrsführung des Radverkehrs auf der Fahrbahn auch grundsätzlich ist, so sind im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden folgende Verbesserungen notwendig:
Hafenstraße: Im gesamten Altstadtbereich (Tempo-20 Zone) wird der Radverkehr bereits auf der Fahrbahn geführt. Vor der Ampel fehlt jedoch eine markierte Aufstellfläche für Radfahrende. Auch für Linksabbiegende wäre diese wichtig.
Kirchdorfer Straße: Im gesamten Verlauf der Kirchdorfer Straße wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt, da der viel zu schmale Radweg entsprechend der StVO nicht benutzungspflichtig ist. Durch Schilder werden Kfz-Lenker bereits richtigerweise auf diese Rechtslage hingewiesen. Was aktuell an der Kreuzung fehlt, sind jedoch markierte Aufstellflächen für Radfahrende (wichtig auch für Linksabbiegende).
Fischteichweg: Hier gibt es kurz vor der Kreuzung beginnend einen Radweg ohne Benutzungspflicht, der von vielen Radfahrenden gut angenommen wird. Verbesserungen werden erst möglich sein, wenn man den Gesamtverlauf des Fischteichweges neu gestaltet, was jedoch ein eigenes Thema ist.
Julianenburger Straße: Der benutzungspflichtige Radweg aus Richtung Hafen endet an der Einmündung „Am Ellernfeld“, da es auf dem Abschnitt bis zur Kreuzung keine Beschilderung gibt und der Abschnitt bis zur Bäckerei dem Fußverkehr vorbehalten ist. Eine Regelung der Stadt, die der ADFC voll unterstützt.
Allerdings ist eine sichere Einfädelung von Radfahrenden ab der Straße „Am Ellernfeld“ in den fließenden Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zurzeit noch nicht gegeben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf im Interesse der Sicherheit. In diesem Zusammenhang fordert der ADFC auch die Umwidmung der neu geschaffenen Rechtsabbiegespur in einen geschützten
Fahrradstreifen. (In der Anlage zu dieser PM findet sich – symbolhaft dargestellt – die Skizze eines geschützten Fahrradstreifens).
Der ADFC Kreisverband Aurich unterstreicht zum wiederholten Male seine Bereitschaft, Stadt und Kreis bei der Neugestaltung von Straßen und Kreuzungen mit seiner Expertise zu unterstützen. Leider wird diese Ressource von der Stadt bisher nicht genutzt.