Zur Zeit läuft das Einwendungsverfahren gegen den Standort Südeweg und “gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch”
liegen die Entwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 341 “Nahversorgung Südeweg” in dem Zeitraum vom 03.06.2016 – 04.07.2016 im zweiten Obergeschoss des Rathauses der Stadt Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, während der Dienststunden öffentlich und für alle Bürger*innen zur Einsicht aus.
Auch auf der Auricher Website kann man die Unterlagen einsehen. Wer das nicht kann oder will – für diejenigen haben wir etwas vorbereitet: Bitte sprechen Sie uns an – wir liefern Ihnen gerne Argumentationshilfen!
Auch wenn die letzten Presseberichte bezüglich des Standortes Wiesens eher negativ sind, soll das keinen Einfluss auf den Kampf um den Erhalt des Sandhorster Waldes haben. Es gibt genügend Alternativen, die besser geeignet sind als ein Standort im Wald.
Insofern nicht unterkriegen lassen! Je mehr Einwendungen, desto vielstimmiger die Kritik, desto aufwändiger das Verfahren. Demokratie lebt vom Mitmachen, Baumschutz auch. Also ran an den Schreibtisch und einwenden!